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   BFH, 10.05.1991 - V B 86/89   

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https://dejure.org/1991,6297
BFH, 10.05.1991 - V B 86/89 (https://dejure.org/1991,6297)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1991 - V B 86/89 (https://dejure.org/1991,6297)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1991 - V B 86/89 (https://dejure.org/1991,6297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Pflicht zur Darlegung der Besonderen Bedeutung des Rechtsstreites bei der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.02.1980 - V R 118/76

    Zur Führung des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises bei

    Auszug aus BFH, 10.05.1991 - V B 86/89
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit der Begründung ab, das FA sei zutreffend davon ausgegangen, daß der für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen nach § 6 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980) i. V. m. § 13 UStDV 1980 erforderliche Buchnachweis nicht erst im Zeitpunkt des Vorliegens des Ausfuhrnachweises erbracht werden dürfe, sondern unmittelbar nach der Ausführung des betreffenden Umsatzes erstellt werden müsse (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Februar 1980 V R 118/76, BFHE 130, 118, BStBl II 1980, 415).

    Eine andere Beurteilung sei nicht im Hinblick darauf gerechtfertigt, daß die Klägerin davon abgesehen habe, im Vorgriff auf die zu erwartende Steuerfreiheit eine Versteuerung der Ausfuhrlieferungen bei gleichzeitiger Unterrichtung des FA zu unterlassen (Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 130, 118, BStBl II 1980, 415, unter I. 5.), sondern erst nach dem Vorliegen der Ausfuhrbelege die zunächst versteuerten Lieferungen als steuerfrei behandelt habe.

  • BSG, 12.12.2014 - B 10 ÜG 10/14 B
    ist die Frage so allgemein gehalten, dass sie nicht zur Grundlage der weiteren Prüfung taugt, inwieweit Klärungsbedarf dargelegt ist (vgl BFH/NV 1992, 749 [BFH 10.05.1991 - V B 86/89]).
  • BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 26/14 B
    Es ist bereits fraglich, ob der Kläger mit seinen allgemein gehaltenen Fragen Rechtsfragen aufwirft, die zur Grundlage der weiteren Prüfung taugen, inwieweit Klärungsbedarf dargelegt ist (vgl BFH/NV 1992, 749 [BFH 10.05.1991 - V B 86/89]).
  • BFH, 28.01.2002 - VIII B 63/01

    Auslösungsverlust i.S.d. § 17 EStG; konkursfreie Liquidation

    Er hätte vielmehr darlegen müssen, dass sich die zu klärende Rechtsfrage nicht ohne weiteres aus dem Zweck des Gesetzes und den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ergibt und wie die Frage in der Literatur behandelt wird (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 13. April 1993 III B 88/91, BFH/NV 1994, 44; vom 10. Mai 1991 V B 86/89, BFH/NV 1992, 749).
  • BSG, 18.04.2016 - B 10 ÜG 20/15 B
    Der Senat lässt dahin gestellt, ob die aufgeworfene Frage in Teilen - hinsichtlich der weiteren Gründe - nicht schon so allgemein gehalten ist, dass sie nicht zur Grundlage der weiteren Prüfung taugt, inwieweit Klärungsbedarf dargelegt ist (vgl BFH/NV 1992, 749 [BFH 10.05.1991 - V B 86/89] ).
  • BFH, 21.06.1994 - XI B 64/93

    Betriebsübertragung in vorweggenommener Erbfolge

    Ob die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ordnungsgemäß dargelegt ist, ist zweifelhaft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1991 V B 86/89, BFH/NV 1992, 749, und vom 27. September 1993 III B 58/93, BFH/NV 1994, 388).
  • BFH, 30.01.1996 - V B 89/95

    Hinweispflicht des Finanzgerichtes hinsichtlich Mängel bei schriftlichen Erhebung

    Für die Interpretation sind nur die innerhalb der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) seit Zustellung des Urteils im Mai 1995 eingegangenen Darlegungen, nicht aber die im Schriftsatz vom 6. November 1995 nachträglich geltend gemachten Gründe heranzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1994 III B 77/94, BFH/NV 1995, 980, und vom 10. Mai 1991 V B 86/89, BFH/NV 1992, 749).
  • BFH, 22.07.1993 - XI B 17/93

    Angemessenheit von Pensionszusagen an Arbeitnehmer-Ehegatten

    Das bedeutet, daß in der Beschwerde konkret darauf einzugehen ist, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. August 1986 II B 53/86, BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858; vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171, und vom 10. Mai 1991 V B 86/89, BFH/NV 1992, 749; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 16.04.2015 - B 9 SB 60/14 B
    Der Senat lässt offen, ob damit eine hinreichend präzise Rechtsfrage dargetan oder sie so allgemein gehalten ist, dass sie nicht zur Grundlage der weiteren Prüfung taugt, inwieweit Klärungsbedarf dargelegt ist (vgl BFH/NV 1992, 749).
  • BFH, 14.12.1995 - VIII B 46/95

    Verfahrensmangel bei Anordnung der Mitwirkung der Prüfer als Beistände ohne

    Dazu wäre u. a. auch eine Auseinandersetzung mit dem in Rechtsprechung, Literatur und der veröffentlichten Verwaltungsauffassung diesbezüglich vertretenen Meinungsstand erforderlich gewesen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. April 1993 III B 88/91, BFH/NV 1994, 44; vom 10. Mai 1991 V B 86/89, BFH/NV 1992, 749, 750).
  • BFH, 16.03.1994 - VIII B 8/94

    Zurückweisung einer Beschwerde mangels Divergenz des Urteils

    Es fehlt bereits angesichts einer ständigen, im Schrifttum im wesentlichen gebilligten Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602, 603 m.w.N.) an dem erforderlichen Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 10. Mai 1991 V B 86/89, BFH/NV 1992, 750).
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